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   OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01   

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OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01 (https://dejure.org/2004,11734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.05.2004 - 17 U 157/01 (https://dejure.org/2004,11734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 17 U 157/01 (https://dejure.org/2004,11734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufrechnung von zur Bestellung einer Ausländersicherheit treuhänderisch überlassenen Geldern mit anwaltlichen Honorarforderungen aus anderen Mandaten; Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation eines tschechischen Konkursverwalters einer tschechischen ...

  • Anwaltsblatt

    § 667 BGB, § 675 BGB, § 242 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2004, 658
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Brandenburg, 24.03.1999 - 7 U 238/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01
    Den beigezogenen Akten des OLG Karlsruhe - Az. 7 U 230/95 und 7 U 238/98 - lässt sich lediglich entnehmen, dass W. nach der Übernahme der Geschäfte der früheren Fa. I. durch die F. , also zu einem späteren Zeitpunkt, von seiner Stellung als geschäftsführender Direktor abberufen worden ist (OLG Karlsruhe, 7 U 230/95, AS 35; 7 U 238/98, AS 269/271).

    Denn durch Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.11.2000 - Az. 7 U 238/98 - wurde rechtskräftig festgestellt, dass er die genannte Forderung nicht wirksam erworben hat.

    Wenn dies durch den Zeugen W. geschehen sein soll, bestand hierzu jedoch um so mehr Anlass, als von einer Vertretungsmacht dieses Zeugen für die Rechtsnachfolgerin der am 31.05.1993 gelöschten Fa. I. jedenfalls bis zum April 1994 ausweislich der Akten 7 U 238/98 des OLG Karlsruhe nicht ausgegangen werden kann.

    Der Zeuge B., der zu der Verrechnungsabrede im Übrigen in dem Verfahren 7 U 238/98 vor dem OLG Karlsruhe (dort AS 165, 167) der Aussage des Zeugen W. (dort AS 169) widersprechende Angaben gemacht hat, war deshalb nicht zu vernehmen.

  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 110/93

    Nichtigkeit verbundener Geschäfte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01
    So kann auch ein Sicherungsnehmer, wenn er eine ihm zur Sicherung eines bestimmten Anspruchs übereignete Sache verwertet, gegen den Anspruch auf Auskehrung des Mehrerlöses grundsätzlich nicht mit anderen, ungesicherten Ansprüchen aufrechnen (BGH, NJW 1994, 2885, 2886).

    d) Allerdings kann die Berufung auf ein Aufrechnungsverbot im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn über das Vermögen des durch das Verbot Begünstigten das Konkursverfahren eröffnet worden oder die zur Aufrechnung gestellte Forderung aus anderen Gründen uneinbringlich ist (BGH, NJW 1994, 2885, 2886; NJW-RR 1991, 971, 972; NJW-RR 1989, 124, 125; NJW-RR 1987, 883, 884).

  • BGH, 01.06.1978 - III ZR 44/77

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01
    Nach ständiger Rechtsprechung können es die Natur eines Treuhandverhältnisses und Sinn und Zweck eines Auftrages den Beauftragten hierbei verbieten, gegen den Anspruch auf Herausgabe des Erlangten mit Gegenforderungen aufzurechnen, die ihren Grund nicht in dem Auftrag und den damit verbundenen Aufwendungen haben (BGH NJW 1978, 1807, 1808; NJW 1985, 2820, 2821; NJW 1991, 839, 840; NJW-RR 1999, 1192 m. w. N.).

    So hat der Bundesgerichtshof die von einem Rechtsanwalt erklärte Aufrechnung mit Gebührenforderungen gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe eines eingezogenen Geldbetrages nach Eröffnung eines Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers nicht beanstandet, obwohl die zur Aufrechnung gestellten Vergütungsansprüche aus anderen Aufträgen herrührten (BGH, NJW 1978, 1807, 1808).

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01
    Deshalb richtet sich die Beurteilung im Streitfall nach tschechischem Konkursrecht (BGH, NJW 1997, 657, 658; NJW 1994, 2549, 2550).

    Danach werden zur hier maßgeblichen Zeit Auslandskonkurse und ihre Wirkungen in Deutschland unter bestimmten Umständen gemäß den für den vorliegenden fall noch einschlägigen §§ 237, 238 KO anerkannt, die erfüllt sind (BGH, NJW 1985, 2897, 2898 unter Aufgabe der früheren gegenteiligen Rspr; NJW 1997, 657, 658; NJW 1994, 2549, 2550; OLG Zweibrücken, NJW 1990, 648, 649).

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 148/95

    Anfechtungen von dem deutschen Recht unterliegenden Rechtshandlungen durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01
    Deshalb richtet sich die Beurteilung im Streitfall nach tschechischem Konkursrecht (BGH, NJW 1997, 657, 658; NJW 1994, 2549, 2550).

    Danach werden zur hier maßgeblichen Zeit Auslandskonkurse und ihre Wirkungen in Deutschland unter bestimmten Umständen gemäß den für den vorliegenden fall noch einschlägigen §§ 237, 238 KO anerkannt, die erfüllt sind (BGH, NJW 1985, 2897, 2898 unter Aufgabe der früheren gegenteiligen Rspr; NJW 1997, 657, 658; NJW 1994, 2549, 2550; OLG Zweibrücken, NJW 1990, 648, 649).

  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84

    Wirkung des Auslandskonkurses im Inland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01
    Ein im Ausland eröffneter Konkurs kann mindestens dann auch im Inland Wirkungen entfalten, wenn es darum geht, dass der ausländische Konkursverwalter Inlandsvermögen des Gemeinschuldners zur Masse ziehen will (BGH, NJW 1985, 2897 unter Aufgabe der vorherigen Rechtsprechung).

    Danach werden zur hier maßgeblichen Zeit Auslandskonkurse und ihre Wirkungen in Deutschland unter bestimmten Umständen gemäß den für den vorliegenden fall noch einschlägigen §§ 237, 238 KO anerkannt, die erfüllt sind (BGH, NJW 1985, 2897, 2898 unter Aufgabe der früheren gegenteiligen Rspr; NJW 1997, 657, 658; NJW 1994, 2549, 2550; OLG Zweibrücken, NJW 1990, 648, 649).

  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 257/94

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Globalabtretung ohne

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01
    Die vom Beklagten im nachgelassenen Schriftsatz vom 19.04.2004 zitierte Entscheidung des BGH (NJW 1996, 2092 ff.), die sich mit der Frage der Wirksamkeit formularmäßiger Globalabtretungen ohne oder mit ermessensabhängiger Freigaberegelung auseinandersetzt, ist ersichtlich für die Frage nicht einschlägig, ob man bei der vorliegenden konkreten Treuhandabrede, einer uneigennützigen Treuhand, nach Auskehrung der Prozesssicherheit den überschießenden Betrag mit Honoraransprüchen aus anderer Tätigkeit verrechnen darf.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 13 U 147/99

    Pflichten eines Steuerberaters im Rahmen eines Treuhandauftrages; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01
    Gegenüber etwa verbleibenden Überschüssen durfte er allenfalls mit den durch den konkreten Auftrag entstandenen Kosten aufrechnen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2000, Az.: 13 U 147/99, GI 2001, 197 ff.).
  • OLG Köln, 15.12.1993 - 26 U 10/93

    Aufrechnungsverbot für Treuhänder nach Pfändung - Treuhand, Aufrechnung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01
    Ob die hierfür maßgeblichen Gründe gerade nach Wegfall des Sicherungszwecks ihre besondere Bedeutung erst gewinnen (OLG Köln, NJW-RR 1994, 883, 884) bedarf keiner abschließenden Entscheidung; jedenfalls verlor der nach Auskehrung der Prozesskostensicherheit verbliebene Überschuss nach Freigabe durch Schreiben des Prozessbevollmächtigten der Prozessgegnerin M. vom 30.06.1993 im Verhältnis der Parteien des Treuhandauftrags zueinander nicht den Charakter treuhänderisch gebundenen Geldes, das an die Treugeberin zurückzuzahlen war.
  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94

    Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01
    Dies gilt selbst dann, wenn die Honoraransprüche - wie hier - nicht gerade den Auftrag betreffen, der zu dem Geldeingang geführt hat (BGH, NJW 2003, 140, 142; NJW 1995, 1425, 1426).
  • BGH, 12.09.2002 - IX ZR 66/01

    Berichtigung einer Saldierung von Klage- und Widerklageforderung in der

  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 94/90

    Vollstreckung aus einem von einem Elternteil erwirkten Urteil auf Kindesunterhalt

  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 355/89

    Aufrechnung - Aufrechnungsverbot - Materielle Rechtskraft - Treu und Glaube

  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 209/96

    Aufrechnung des Spediteurs gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Auskehr

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 362/87

    Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten

  • BGH, 26.02.1987 - I ZR 110/85

    Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners; Zulässige Berufung auf das

  • BGH, 04.02.1993 - VII ZR 179/91

    Prozeßaufrechnung gegenüber Kläger aus Vertragsstaat des EuGVÜ

  • OLG Stuttgart, 09.05.1996 - 7 U 230/95

    Nachweis der Brandstiftung des VN durch Indizienbeweis

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • OLG Zweibrücken, 17.04.1989 - 3 W 1/89
  • OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 12 U 169/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Aufrechnung gegen eingezogene Fremdgelder

    Denn dann kann sich aus dem Zweck der geschuldeten Leistung, der Natur der Rechtsbeziehungen oder dem Inhalt des Schuldverhältnisses ergeben, dass ein Aufrechnungsrecht mit dem besonderen Inhalt des betroffenen Rechtsverhältnisses nicht vereinbar ist (BGH MDR 2003, 57; OLG Karlsruhe, AnwBl. 2004, 658, 659).
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